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Die Reparaturklausel des neuen EU Designrechts

Neuregelungen für das EU Designrecht

Die EU hat mit der EU Verordnung Nr. 2024/2822 und der EU Richtlinie 2024/2823 Neuregelungen mit wichtigen Änderungen für das EU Designrecht eingeführt.

Eine dieser Änderungen betrifft die sogenannte Reparaturklausel, welche den Designschutz für sichtbare Ersatzteile deutlich beschränkt. Damit soll der Ersatzteilmarkt für sichtbare Ersatzteile liberalisiert werden.

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Beispiel für die Reparaturklausel: Rückleuchte am Auto - Neuregelungen des EU Designrechts

Beispiel für die Reparaturklausel

Ein Beispiel eines solchen sichtbaren Ersatzteils ist eine Heckleuchte am Gesamtprodukt - dem sogenannten „komplexen Erzeugnis“ - Fahrzeug. Das Designrecht spricht nämlich vom komplexen Erzeugnis, hier also dem Fahrzeug, welches von außen sichtbare Teile aufweist, die auch einmal ersetzt werden müssen, bei diesem Beispiel also die Heckleuchte, die vielleicht aufgrund eines Parkremplers ersetzt werden muss.

Die neue Heckleuchte muss zum Fahrzeug passen, also ein sogenanntes „must-match“ Teil sein und dient dazu, das ursprüngliche Erscheinungsbild des Fahrzeugs wiederherzustellen, die Heckleuchte dient also ausschließlich zu Reparaturzwecken. In einem solchen Fall darf ein Dritthersteller der Ersatzheckleuchte diese herstellen und zu Reparaturzwecken anbieten, muss aber einen deutlichen Hinweis damit verbinden, dass diese Ersatzheckleuchte nicht vom Originalhersteller stammt.

Für den Fahrzeugbesitzer ist dies von Vorteil, für den Hersteller der originalen Heckleuchte, der ein EU Design auf die originale Heckleuchte besitzt, aber nicht.

Die neue Reparaturklausel hat Auswirkungen auf alle Hersteller und Anbieter von am „komplexen Erzeugnis“ von außen sichtbaren Bestandteilen, die auch als Originalersatzteil angeboten werden und für die ein EU-Design besteht.

Welche dies sind und wie damit aus der Sicht des Herstellers des Originalersatzteils umgegangen werden kann, dazu beraten wir Sie gerne. Wir haben Lösungen und unterstützen Sie.


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Udo Söllner, LL.M. Patentanwalt

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Als erfahrener Patentanwalt berate und unterstütze ich meine Mandanten beim Schutz und bei der Verletzung ihrer Schutzrechte in den Bereichen und bei der Durchführung von Patentrecherchen, Markenrecherchen und Designrecherchen sowie beim Aufbau und der Betreuung und Überwachung eines IP Portfolios.

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