Prüfung der Markenanmeldung

Ist die Anmeldung Ihrer Marke erst einmal beim zuständigen Patentamt oder Markenamt eingereicht worden, findet dort eine Prüfung auf die Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen und auch Schutzvoraussetzungen statt. Diese Voraussetzungen sollten schon bei der Vorbereitung der Anmeldung berücksichtigt werden, damit die Markenanmeldung das Prüfungsverfahren erfolgreich durchläuft.

 

Schutzvorraussetzungen der Marke

Zu den Schutzvorraussetzungen zählt beispielsweise, dass die angemeldete Marke nicht eine Eigenschaft der Ware, für die sie eingetragen werden soll, wiedergeben darf. Markenrechtlich wird davon gesprochen, die Marke darf keinen beschreibenden Charakter aufweisen. Hintergrund dafür ist, dass andernfalls der Inhaber der Marke anderen die Beschreibung der Eigenschaft der Ware mit "seiner" Marke verbieten könnte, was der Gesetzgeber ausgeschlossen hat.

Neben dieser Schutzvorraussetzung sind noch eine Reihe von anderen Schutzvorraussetzungen zu erfüllen, damit Ihre Markenanmeldung das Prüfungsverfahren erfolgreich durchläuft. Hierfür stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung als Patentanwalt und Markenanwalt gerne zur Verfügung.

Adresse

Am Schammacher Feld 21,
D-85567 Grafing bei München 

mail+49 8092 2504035

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
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oder nach Vereinbarung.

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